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Planungsleistung Interimsbau Gymnasium Wustermark

VergabestelleLandkreis Havelland - Der Landrat -
LandDeutschland
RegionDE408
Veröffentlicht29.03.2026

Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung für den Neubau eines zunächst vierzügigen Gymnasiums einschließlich einer Dreifeldsporthalle am Standort der Gemeinde Wustermark initiiert. Der Neubau soll mit einer Erweiterungsoption auf sechs Züge realisiert werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen. Da der Bedarf an Schulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2027/28 besteht, ist ab diesem Zeitpunkt eine Interimslösung zu schaffen. In Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark kann die Beschulung im ersten Schuljahr 2027/28 vollumfängli …

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Weitere Verfahren von Landkreis Havelland - Der Landrat -

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