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Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII für Hoyerswerda

VergabestelleLandratsamt Bautzen
LandDeutschland
RegionDED2C
Veröffentlicht21.08.2026
Eingabefrist22.09.2026

Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme welche sich aus 85 % Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und 15 % Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII zusammensetzt. Die Anerkennung des Auftragnehmers als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vorausgesetzt. Die Offene Jugendwerkstatt soll junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen. Ressourcen sollen erkannt und gestärkt, vorhandene Hemmnisse verringert bzw. beseitigt und Kompetenzen erworben werden, um die Tei …

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