7 Tage kostenlos testen

Rahmenvereinbarung über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemäß TierNebG und AG TierGesG TierNEbG

VergabestelleKreis Coesfeld
LandDeutschland
RegionDEA35
Veröffentlicht27.08.2026
Eingabefrist29.09.2026

Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) ab dem 01.01.2027 im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehener Unternehmer, nachfolgend auch Beliehener oder Be-seitigungspflichtiger genannt) zu übertragen, soweit 1. keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, 2. der Betrieb die in den Artikeln 6, 8 und 9 der Verordnung (EU) 142/2011 genannten Anforderungen an die jeweilige Art der Verarbeitung erfüllt und 3. gewährleistet ist, dass die übrigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.1069/2009, der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, des TierNebG sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet werden. Tätigkeiten, die über diese Leistungsbeschreibung hinaus gehen, sind von der Übertrag …

Vollständige Bekanntmachung beim Auftraggeber

Fachgebiet

Diese Ausschreibung ist amtlich eingeordnet unter:

Weitere Verfahren von Kreis Coesfeld

Diese Stelle hat derzeit 20 laufende Ausschreibungen.

Ähnliche laufende Ausschreibungen

Solche Aufträge automatisch finden

Beschreiben Sie einmal, was Ihre Firma anbietet — wir gleichen täglich alle neuen Bekanntmachungen damit ab und melden uns, wenn etwas passt. 7 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

Kostenlos testen