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Landschaftsrahmenplan

VergabestelleStadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
LandDeutschland
RegionDE911
Veröffentlicht10.09.2026
Eingabefrist15.10.2026

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das zentrale Fachgutachten des Naturschutzes auf regionaler Ebene. Seine Aufgabe liegt neben der zielorientierten Erfassung und Bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft, v. a. in der Benennung und räumlichen Konkretisierung von Zielen des Naturschutzes und der Landespflege. Den zentralen Baustein des LRP bildet das Zielkonzept, in welchem die zur Verwirklichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen gutachterlich darzulegen und zu begründen sind. Gemäß § 10 BNatSchG i. V. m. § 3 NNatSchG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen. Die Zuständigkeit für die Stadt Braunschweig liegt bei der Stelle Naturschutz in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde. Der für die Stadt Braunschweig derzeit gültige LRP datiert aus dem Jahr 1999 (STADT BRAUNSCHWEIG 1999). Die ihm zugrundeliegenden …

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