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Videokonferenzlösung VEMZ-konform

VergabestelleKantonsgericht Luzern
LandSchweiz
Veröffentlicht03.10.2026
Eingabefrist13.11.2026

Der Request for Information (RFI) wird durchgeführt, um den Markt zu sondieren und zu ermitteln, welche Lösungen für den betroffenen Leistungsbereich vorhanden sind und welche Services dazu erbracht werden. Auf Basis des RFIs sollen insbesondere auch Erkenntnisse gewonnen werden mit Bezug auf mögliche wichtige Implikationen mit Blick auf ein entsprechendes Beschaffungsvorhaben. Die Gerichte des Kantons Luzern planen den Einsatz eines Videokonferenzsystems, welches die Anforderungen der VEMZ ( SR 272.2 - Verordnung vom 16. Oktober 2024 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren (VEMZ) | Fedlex ) erfüllt. Bei den Gerichten und Schlichtungsbehörden des Kantons Luzern arbeiten rund 300 Personen. Für die Gerichtsverhandlungen stehen 23 für Videokonferenzen ausgerüstete Säle zur Verfügung. Mit diesem RFI sind die Adressaten eingeladen, Informationen ü …

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Diese Ausschreibung ist amtlich eingeordnet unter:

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