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Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU

VergabestelleStadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
LandDeutschland
RegionDE502
Veröffentlicht06.07.2026

Am 12.01.1998 hat die Stadtgemeinde Bremen(Eigentümerin) zugunsten der BLG Logistics Group AG & Co. KG (BLG) vor dem Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 ein Erbbaurecht für das/die Grundstücke des Containerterminals IV im zollfreien Überseehafen in Bremerhaven begründet. Gegenstand ist der Betrieb des Containerterminals selbst und die Versorgung der anlaufenden Seeschiffe mit allen notwendigen Dienstleistungen zum Betrieb derselben zum Inhalt. Darüber hinaus ist ein trimodaler diskriminierungsfreier Hafenumschlag (Schiene, Straße, See) 24h am Tag und 7 Tage die Woche zu gewährleisten. Das eingerichtete Erbbaurecht ist als Nutzungsüberlassungsrecht an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EG) als verbundenes Unternehmen der BLG (§ 15 AktG) übertragen worden. EG lässt auf den von dem Erbbaurecht/der Nutzungsüberlassung umfassten Grundstücken durch verbun …

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